Familiäre und religiöse Anlässe

Version/Datum: 22.02.2018
Genehmigung durch Vorstand BKSE: 28.02.2018

Zusammenfassung
Die Sozialdienste können Beiträge an einmalige familiäre oder religiöse Anlässe ausrichten.

Rechtliche Grundlagen
Art. 30 Abs. 1 Gesetz vom 11.06.2001 über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG), BSG 860.1

SKOS B.2

Materielle Regelung
Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt umfasst grundsätzlich auch Kosten für Feste und Feierlichkeiten (z.B. kleine Geschenke). Der Klientel muss aber die soziale Integration, d.h. die Teilnahme am sozialen Leben möglich sein. Um dies sicherzustellen, kann der Sozialdienst für spezielle und einmalige familiäre Feste oder religiöse Anlässe aller Art und aller Religionen (wie z.B. Taufen, Konfirmationen, Firmungen, Hochzeiten usw.) Beiträge an die Klientel ausrichten. Diese dürfen pro Kalenderjahr die folgenden Maximalbeiträge nicht überschreiten:

Fr. 100.-- pro unterstützte Person, zusätzlich
Fr. 50.-- für jede weitere unterstützte Person in der gleichen Unterstützungseinheit, maximal aber
Fr. 300.-- pro Familie
Diese Beiträge werden als SIL ausbezahlt und dem individuellen Konto belastet. Die Auszahlung von generellen Jahresendzulagen an die ganze Klientel des Sozialdiensts ist nicht lastenausgleichsberechtigt.

Quelle: http://handbuch.bernerkonferenz.ch/stichwoerter/stichwort/detail/familiaere-und-religioese-anlaesse/

PS: Ich alsautor und ausdemstammbaumeiner 2er arbeiterfamilien die in den 60er 70jahre hier hin geholt wurden um sich für einen hungerslohn zum krüppel krampfen um am ende nix davon zu haben, by the way meinem grossvatewrhaben sie just auf das letzte arbeitsjahr krebs angehängt und mit 66 verendete er übelst.
Jedenfalsgeht es hier noch nicht um allm,eine unzähligen beweisen, fakten und heil alternativ therapie varianten mit 100%iger heilungsquote, sondern das ich vom staat zum unzähligtsten mal 4enteignet wurde und nachdem ich alles hab und gut ihnen zu verdanken verlohr, ereignete sich die finanzielle notsituation dasich vom amt für soziale hilfe unterstützung zu gute hätte, nach 14 monaten kann ich ein haar streubendes, nerven raubendes, gesetzeswiedriges, gegen jede mindest portion würde die ein mensch verdient hat fazit stellen das es mir schon nur beim gedanken daran schlecht wird was sich da in thun, im thunerhof die meist zionistischen bonzen kiddies erlauben mit bedürftigen und dem umgang damit. Deswegen mache ich hier vorerst ein punkt und wiedme mich anderen arbeiten,den da ich nur 2 hände habe und mein akku bald aus ist versuche ich überall die startlöcher zu kreiere...

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